Musik ohne Grenzen

Das sind wir ...

 




Der Chor


Internationaler Männerchor „Fortissimo Euregio“ e.V.      

Der Name des Chors ist unser Leitbild und Programm: „Stark in der Euregio Maas-Rhein, stark für Europa“!    

Gegründet wurde der Chor im Jahre 2003 von unserem Chorleiter Ludwig Pitz aus Anlass der 900-Jahr-Feier des Klosters Rolduc, einer Abtei gelegen direkt an der deutsch-niederländischen Grenze von Kerkrade/Herzogenrath.         

Gedacht als einmaliger Projektchor, hat sich unser Chor – der einzige internationale Männerchor im Dreiländereck Belgien/Deutschland/Niederlande – dauerhaft etabliert und ist eine starke grenzüberschreitende Sangesgemeinschaft geworden.     

Wir sind aktuell 45 Sänger, sämtlich hier aus der Grenzregion, aus der StädteRegion Aachen und dem Kreis Heinsberg, aus dem niederländischen Südlimburg und der deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens.         

Stolz tragen wir bei unseren Auftritten zu unserem schwarzen Anzug die Europa-blaue Krawatte mit den 12 gelben Sternen und am Revers einen Sticker mit den Fahnen und Farben unserer drei Heimatländer und zeigen damit auch nach außen sichtbar, dass unser Chor ein kleines Stück Europa ist.     

Unser Liedrepertoire ist genauso gemischt und international wie wir es selbst sind: Wir singen weltliches und liturgisches Chorgut, nicht nur in unseren Muttersprachen, sondern gleichermaßen auch Volkslieder oder sakrale Werke aus dem baltischen oder slawischen Raum, in Russisch, Slowenisch oder Kroatisch, ebenso in Französisch, Italienisch oder Englisch.         

Mit unserem europäischen Liedgut und vielen Auftritten in unseren drei Heimatländern (zum Beispiel im Dom zu Aachen oder im Krönungssaal des Alten Rathauses Aachen, in den Kathedralen in Brüssel und in Lüttich, beim Koningsdag in Kerkrade, bei der Chorbiennale in Aachen u.v.a.) oder auch im Europaparlament in Straßburg wollen wir einen geistigen und kulturellen Beitrag zur internationalen Verständigung leisten. Wir wollen Europa über das Medium der Musik sicht- und hörbar mitgestalten und mit dazu beitragen, dass Europa weiter zusammenwächst.     

Dabei ist es für uns eine besondere Ehre, dass die am 26. Mai 2019 wiedergewählten Europaabgeordneten aus unserem Grenzraum, aus Deutschland Sabine  Verheyen, aus Belgien Pascal Arimont und aus den Niederlanden Jeroen Lenaers sowie der erstmals ins Europaparlament gewählte Daniel Freund aus Aachen und der frühere Europaabgeordnete Arndt Kohn aus Stolberg-Breinig die Schirmherrschaft über unseren Chor Fortissimo Euregio ausüben.        

 

Repertoire

Lieder aus Europa, jeweils in den Heimatsprachen, und die Komponisten/Texter – ein Auszug aus dem Repertoire:

 

Abendfrieden     

Deutschland  

Hildegard Eckhardt

Der Jäger aus Kurpfalz     

Deutschland

A. von Othegraven Op. 31 Nr. 2

De Spijskaart     

Niederlande

Carl Zöllner

Domine, salvam fac Reginam     

Latein

A. Giesen

Finlandia     

England

Jean Sibelius

Hymne a la nuit     

Frankreich

Jean Philippe Rameau

In der Ferne     

Deutschland

Fr. Silcher/A.Graf Schlippenbach

Kad si bila mala mare     

Dalmatien

Wilhelm Heinrichs

Laska Opradiva     

Tschechien

Leos Janacek

Kodosh     

Israel

G. M. Veldmann

Oj Doberdob     

Slowenien

Zorko Prelovec

O Kosnji     

Serbien

Ceril Pregelj

Pres du fleuve etranger     

Frankreich

Charles Gounod

Pozdrav     

Jugoslawien

Fr. Ferjancic

Quattro cavei che trottano     

Italien

Otto Uhlmann

Rasboinikov (12 Räuber)     

Russland

S. Jaroff, Solo: Marcel Neven

Sanak Spava     

Kroatien

V. Novak, Solo: Marcel Neven

Weihnachtsglocken     

Deutschland

Hermann Sonnet

 

Probetermine

Wir proben jeden Mittwoch um 20:00 Uhr im Patronaat, Ursulastraat 232, 6462 TZ Kerkrade, Niederlande.

 

 


Satzung Fortissimo Euregio

 

Satzung

§ 1

Zur Pflege des euregionalen Gedanken wird der nachfolgende Verein gegründet. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und nennt sich dann „Gesangverein FORTISSIMO EUREGIO e.V.“. Er hat seinen Sitz in D-52223 Stolberg. Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit wird folgende Satzung beschlossen.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Pflege des europäischen Kulturgutes, insbesondere des Gesanges in der Euregio Maas-Rhein. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Liedgutes bei Proben, Konzerten und Auftritten in der Euregio Aachen /Maastricht/ Lüttich.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitglieder/ Mitgliederversammlung

Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Alle Mitglieder sind beitragspflichtig. Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt der Vorstand in einfacher Mehrheit. Die Beitrittserklärung wird in formloser, schriftlicher Form an den Vorstand gerichtet.


Alle aktiven Mitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten. Jedes aktive Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.


Pflichten der Mitglieder:



Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.


Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes in einfacher Mehrheit beschließen.


Alle aktiven Mitglieder haben das Recht, bei Mitgliedversammlungen das Wort zur Tagesordnung zu ergreifen und Anträge zur Beratung zu stellen.


Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von den Schriftführern protokolliert.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von vier Wochen einberufen. Außerordentliche Mitgliedersammlungen können durch schriftliches Verlangen von wenigstens einem Drittel der Mitglieder erfolgen.

  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Die Ausübung des Stimmrechtes ist nicht übertragbar.

  • Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Bericht der Kassenprüfer entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder.

  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei nicht dem Vorstand angehörende Kassenprüfer für zwei Jahre.

Satzung Fortissimo Euregio 07.11.2018
Satzung Fortissimo Euregio 07.11.2018.doc (226KB)
Satzung Fortissimo Euregio 07.11.2018
Satzung Fortissimo Euregio 07.11.2018.doc (226KB)